Inhaltsverzeichnis
§1 Prolog
§2 Öffentliche Repräsentation
§3 Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst
§4 Funk
§5 Notrufe
§6 Sonder- und Wegerechte
§7 Ablauf einer Rettungsaktion
§8 Platzverweise und Straßensperren
§9 Ende des öffentlichen Dienstes
§10 Abmeldung
§1 Prolog
Dieses Regelwerk ist der Grundsatz der Handlung aller Mitarbeiter des Los Santos Medical Center. Das Regelwerk muss jederzeit befolgt werden und Zuwiderhandlung wird ausnahmslos entsprechend sanktioniert. Der Administration des LSMC werden jegliche Änderungen des Regelwerkes vorbehalten. Alle Mitarbeiter des LSMC haben sich über jegliche Änderungen im Regelwerk selbstständig zu informieren.
§2 Öffentliche Repräsentation
Im öffentlichen Dienst ist sich gegenüber Bürgern nur als Beamter des Los Santos Medical Centers zu melden. Gewisse Untereinheiten (z.B. EMS, sprich Emergency Medical Services) werden hierbei außer Acht gelassen.
§2.1 Fahrzeugfarben
Fahrzeugfarben sind auf die Server Regelungen entsprechend beschränkt. Genehmigt sind je nach Dienstgrad nur ein rot-weißes oder weiß-rotes Dienstauto.
§2.2 Allgemeine Repräsentation
Ein Beamter hat sich auch in seiner Zeit außer Dienst angemessen zu verhalten, denn jeder Beamte repräsentiert das LSMC, selbst außer Dienst.
§3 Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst
§3.1 Vorraussetzungen allgemein
• Anwesenheit im Teamspeak
• Zum Dienst angemeldet (/Fraktion am hospitel => OnDuty)
• Dienstfahrzeug (für gewöhnlich ein RTW)
• Ausrüstung: Uniform, Funkgerät und Notfalltasche.
• Keybinder: Sind je nach bedarf erlaubt, sofern welche vorhanden sind
§4 Funk
Als Funk gelten sowohl /d-Chat als auch Kommunikation über TS3.
Der /d-Chat ist komplett IC zu halten und OOC ist klar zu kennzeichen (doppelte Klammern), Missachtung dieser Regel führt zu sofortigen Verwarnungen.
Im Funk ist eine ordentliche Ausdrucksweise Grundvoraussetzung.
§5 Notrufe
Der Notruf ist nur zur Meldung einer entstandenen oder vermuteten Notsituation (z.B. in Form von verletzten Personen, Unfällen) gedacht.
Im Falle eines eingegangenen Notrufes ertönt ein Alarmsignal in der Zentrale, welches das sofortige Ausrüsten und Bemannen der Fahrzeuge signalisieren soll.
Anschließend rückt der gesamte Rettungszug gemeinsam zum Einsatzgebiet aus.
§6 Sonder- und Wegerechte
Sollte ein Beamter Gebrauch von seiner Signalanlage, egal in welcher Form machen (zum Beispiel bei einem Notruf), so bestehen für diesen Sonderrechte im Straßenverkehr, d.h. die StVO darf missachtet werden, sollte aber weitgehend, zur Sicherheit der Mitbürger, eingehalten werden. Sollte auf das Sondersignal nicht adäquat reagiert werden (d.h. rechts ran fahren um den Weg freizuräumen), so darf eine Meldung des blockierenden Fahrzeuges an das Police Department durch den ausführenden Beamten und in dessen Ermessen erfolgen.
§7 Ablauf einer Rettungsaktion
Der grundlegende Ablauf nach Eintreffen bei einem Einsatzort beinhaltet das Folgende:
• Abgabe einer Meldung über die Situation beim Einsatzort an die Zentrale
• Absicherung des Gefahrenbereiches bzw. der Unfallstelle (ggf. mithilfe von Straßen- und Personensperren)
• Einleiten erster Rettungsmaßnahmen bei verletzten Personen
• Versorgung verletzter Personen vor Ort mit anschließendem Transport in nahestliegende Klinik
§8 Platzverweise und Straßensperren
§8.1 Platzverweise
Platzverweise werden grundsätzlich zur zwangshaften Räumung von Einsatzgebieten von Zivilisten angewandt.
Alle Beamte haben das Recht, Platzverweise auszustellen. Hierbei darf ein erster Platzverweis jedoch nicht länger als 30 Minuten gelten.
Bei Verstöße gegen geltende Platzverweise wird je nach Fall ggf. das Police Department hinzugerufen.
§8.2 Straßensperren
Straßensperren dürfen zu jeder Zeit von Beamten errichtet werden. Diese sollen zur effektiven Absperrung eines Einsatzgebietes genutzt werden.
§9 Ende des öffentlichen Dienstes
Das Beenden der Schicht beinhaltet folgendes:
• Ablegen jeglicher Uniform
• Ablegen der restlichen Ausrüstung
• Ablegen des Dienstausweises
Außer Dienst werden einem Beamten keinerlei Sonderrechte mehr zuteil. Jegliche Straftaten sind ausdrücklich untersagt. Ausrüstung (z.B. das Funkgerät) darf nicht außer Dienst verwendet werden.
§10 Abmeldungen
Für längere Perioden der Inaktivität, ist eine Abmeldung im dem entsprechenden Thema erforderlich. Die Leiter können sich trotz Abmeldung für eine Entlassung entscheiden. Sollte man unabgemeldet nicht an einer Teamsitzung teilnehmen können, so muss das Nichterscheinen im Nachhinein hinreichend entschuldigt werden, ansonsten wird die Gehaltsauszahlung verwehrt.